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Sitzung unter Haferflockenstaub: Das Urteil in der Sache Müsli vs. Schweigehase

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Sitzung unter Haferflockenstaub: Das Urteil in der Sache Müsli vs. Schweigehase

Photo: Nilesh akb, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Wer im Hasenbau etwas auf sich hält, kennt die Regeln: Der letzte Karottenanteil im Müsli ist herrenloses Gut. So jedenfalls die Meinung des Täterkreises. Die Rechtsabteilung des Unterbaus sieht das anders – und so kam es an einem verregneten Dienstag zu dem Prozess, der seitdem nur noch „die Sache mit dem Krümel im Bartplüsch" genannt wird.

Der Sitzungssaal: Feierlichkeit zwischen Streu und Sitzordnung

Der Verhandlungssaal liegt, wie es sich gehört, hinter dem Vorratslager und direkt neben der Notausgrabung. An der Stirnwand hängt ein gerahmtes Gänseblümchen, das bei besonders dramatischen Momenten leicht wackelt, wenn jemand zu heftig mit dem Ohr nickt. Richterin Hilde von Hopplach, bekannt aus Fällen wie „Wer hat den Salatkopf halbiert?", eröffnete die Sitzung mit den Worten: „Stehen Sie auf. Setzen Sie sich. Es ist Ihnen freigestellt."

Der Angeklagte, ein mittelgroßer Hase mit auffällig gut gefüllten Backen¹, blieb stehen. Aus Nervosität oder aus Platzmangel – das wurde nie ganz geklärt.

Die Beweisaufnahme: Ein Nebel aus Haferflocken

Staatsanwalt Knut Knabberling trug die Anklage vor, gestützt auf drei Beweismittel, die er feierlich von einem Blatt Küchenpapier ablas:

  1. Die Spur. Eine lückenlose Flockenstraße führte von der Müslischale über den Fußboden bis exakt an die Schnurrhaarspitze des Angeklagten.
  2. Das Zeugnis. Nachbarshase Bruno, wohnhaft hinter dem Kompost, wollte in der Nacht ein charakteristisches Knuspergeräusch gehört haben, „in der Tonlage eines Gewissens, das sich verabschiedet".
  3. Die Karotte. Der letzte Karottenanteil selbst wurde nicht mehr aufgefunden. Die Anklage sprach in diesem Zusammenhang von „Vernichtung von Beweisen durch Verdauung" – ein Formulierungsspektakel, das im Saal für hörbares Ohrzucken sorgte.

Die Verteidigung beantragte sofort, das Beweismittel Nummer eins für unzulässig zu erklären, da Haferflocken „grundsätzlich überall hinschneien". Der Antrag wurde abgelehnt, aber ausdrücklich gewürdigt.

Das Plädoyer: Für ein Grundrecht auf heimliches Naschen

Dann kam das, was Kenner inzwischen als die Denkschrift vom Krümelsamstag bezeichnen. Verteidigerin Lotta Lauscher, Ohrwindung neunzig Grad, hielt eine Rede, die selbst den Gerichtsprotokollhasen zu Tränen rührte (bzw. zum Kritzeln):

„Meine Damen und Herren des Unterbaus! Wenn wir jeden, der nachts an der Schale knuspert, ächten, was bleibt uns dann? Die Bürokratie frisst uns von außen auf, das Müsli von innen. Ich sage: Das heimliche Naschen ist das letzte unregulierte Territorium der Hasenwelt. Wer es kriminalisiert, kriminalisiert sich selbst!"

Minutenlanger Applaus mit den Hinterpfoten. Richterin Hilde rügte zwar das „Fußtapeten-Zerren im Saal", notierte aber ausdrücklich, dass die Rede „sachlich über weite Strecken falsch, aber ergreifend" gewesen sei.

Das Urteil: Schuld im Sinne der Anklage, geliebt im Sinne aller

Nach sechseinhalb Minuten Beratung – ein Rekord, der noch immer in der Staukammer gefeiert wird – verkündete das Gericht das Urteil:

Der Angeklagte nahm das Urteil mit dem Ausdruck eines Hasen an, der genau weiß, dass er es wieder tun wird.

Ausblick: Der Revisionsantrag liegt im Heu

Die Revision ist angekündigt und liegt derzeit, nach eigener Auskunft der Kanzlei, „noch im Heu". Insider berichten, die Rechtsabteilung arbeite parallel an einem Grundsatzpapier mit dem Arbeitstitel „Müsli ist Gemeingut – eine verfassungsrechtliche Skizze in drei Knabbersätzen".

Bis dahin gilt im Unterbau eine einfache Faustregel: Wer nachts knuspert, putze sich danach gründlich die Schnurrhaare. Nicht aus Angst vor der Justiz – sondern vor der Frühstückswachrevue am nächsten Morgen.


¹ Nachträglich stellte sich heraus, dass die Backenfüllung auf einen völlig anderen, aber ebenso ungeklärten Vorfall zurückging. Die Kammer beschloss, „diesen Faden nicht weiter zu verfolgen".

² Eine Fußnote über Fußnoten wurde erwogen, aber aus Zeitgründen auf den nächsten Prozess vertagt.

Der Kaninchenrevolution-Gerichtsberichterservice dokumentiert regelmäßig Verhandlungen aus dem Unterbau. Widerspruch gegen diese Berichterstattung wird als Beweismittel gewertet.

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