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Möhre klagt an: Im Beet-Saal läuft der Prozess gegen die Naschabteilung

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Möhre klagt an: Im Beet-Saal läuft der Prozess gegen die Naschabteilung

Photo: Kippo44, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Es war ein Donnerstagmorgen, wie man ihn aus dem Unterbau kennt: taufrisches Gras, leichte Zugluft im Gangsystem, und im Beet-Saal Nummer eins herrschte Ausnahmezustand. Denn heute verhandelte das städtische Beet-Gericht unter dem Vorsitz des ehrwürdigen Obersenats der Wurzelordnung die Sache, über die seit Wochen im ganzen Rabatten geflüstert wird: die Karotte gegen die Naschabteilung.

Die Anklage: 'Ich war hier zuerst'

Die Klägerin, eine Karotte mittleren Kalibers aus dem zweiten Anbaublock, trat mit erhobenem Blattgrün ans Mikrofon. Ihre Anklageschrift, verfasst auf einem Salatblatt in Tintenschwarzer Radieschrift, umfasste genau zwei Punkte: erstens die dauerhafte Belästigung durch unberechtigten Knabberzugriff, zweitens den geflügelten Satz der Naschabteilung, sie sei 'ja eh nur Beilage'.

'Beilage!', rief die Klägerin und das Blattgrün bebte. 'Ich war hier zuerst. Ich war hier, als der Zaun noch Lücke war. Und jetzt soll ich als Appendix meines eigenen Beets gelten?'

Die Naschabteilung, vertreten durch einen Hasen mit auffällig gepflegtem Stirnhaar, winkte gelangweilt ab. 'Hunger ist kein Verbrechen', erklärte er der Presse. 'Hunger ist Verfassung. Und die Verfassung kennt keine Nutzungszeiten.'

Zeugenauftritt Radieschen: Der Pedant aus der Nachbarreihe

Der erste Zeuge war ein Radieschen aus der Reihe direkt nebenan, und wer Radieschen kennt, weiß: Hier spricht die Sorte, die beim Grillabend die Kartoffelsalatdebatte anfängt.

'Ich habe hier eine Liste', begann das Radieschen und zog tatsächlich eine Liste hervor, 'mit allen Knabber-Vorfällen seit Maiaufgang. Punkt eins: Dienstag, frühe Stunde, oberirdische Annäherung. Punkt zwei: gleicher Tag, erneute Annäherung, diesmal mit Anlauf.'

Der Vorsitzende unterbrach: 'Zeuge, die Frage ist, ob Sie sich durch die Anwesenheit der Naschabteilung in Ihren Wurzeln beeinträchtigt fühlen.'

'Natürlich fühle ich mich beeinträchtigt', schnaubte das Radieschen. 'Man kann doch nicht einmal mehr sein Grünblatt trocknen, ohne dass oben ein Schnuppergeräusch ist. Ich fordere Lärmschutz. Ich fordere Abstandsregeln. Ich fordere im Grunde einen eigenen Zaun.'

Die Klägerin nickte würdigend. Das Gericht notierte: Zeuge sachlich, wenn auch mit Hang zu Listen.

Zeugenauftritt Kopfsalat: Drama in Blattform

Dann kam der Kopfsalat, und mit ihm kam die Emotion. Schon beim Eintreten in den Saal begann das äußere Blatt zu welken – ein rhetorisches Mittel, das im Beet-Saal seit jeher als besonders wirkungsvoll gilt.

'Ich bin einfach müde', seufzte der Salat. 'Jeden Morgen dasselbe: Ich strecke mich, ich fülle mich mit Wasser, ich mache mich schön – und was passiert? Ein Praktikant der Naschabteilung testet mich. Testet! Ohne Termin, ohne Vorwarnung, einfach so rein ins Herzblatt.'

Die Verteidigung der Naschabteilung meldete sich zu Wort: 'Der Kopfsalat ist öffentliche Fläche. So ist er angelegt. Wir haben das nicht bestellt.'

'Das ist doch Unsinn', rief der Salat, und nun welkten auch die inneren Blätter. 'Die Naschabteilung hat den Gärtner doch längst in der Hand. Wer glaubt denn sonst, dass ich freiwillig zwischen zwei Möhrenreihen lande? Das ist Raumplanung im Interesse der Anknabber-Lobby!'

Im Saal ging ein Raunen durch die Erdgeschosse. Der Vorsitzende räusperte sich dreimal, was bei Wurzelgerichten dem Äußersten gleichkommt.

Das Urteil: Nutzungszeiten für alle

Nach einer kurzen Pause, in der das Gericht in aller Stille eine Haselnuss zu Ende knabberte – man will ja unparteiisch bleiben – verkündete der Vorsitzende den Vergleichsvorschlag, der als historisch gelten wird:

Die Beet-Nutzungsordnung, Erstfassung:

  1. Die Naschabteilung erhält festgelegte Zugriffszeiten: morgens vor dem ersten Hahnenschrei-Äquivalent und abends nach dem großen Ohrziehen. Mittags gilt absolute Ruhe im Beet.
  2. Jede Gemüseart erhält ein wöchentliches Schutzkontingent. Die Möhre als Klägerin beginnt mit doppelter Schutzzeit – als Ausgleich für erlittene Beilagen-Beleidigungen.
  3. Das Radieschen führt fortan das offizielle Protokoll aller Zugriffe. Das Radieschen war begeistert. Das Radieschen hatte schon Listen vorbereitet.
  4. Der Kopfsalat wird zur sensiblen Zone erklärt. Kontakt nur mit Termin und nach vorheriger Blattansprache.
  5. Für alle übrigen Beeteinwohner gilt: Der Kühlschrank des Gärtners ist keine Alternative, sondern eine Warnung.

Die Naschabteilung zeigte sich versöhnlich. 'Wir akzeptieren den Vergleich', erklärte der Anwalt mit gepflegtem Stirnhaar. 'Aber wir merken uns, dass Hunger ein Grundrecht bleibt. Wir kommen wieder. Wir kommen immer wieder.'

Die Karotte hingegen verließ den Saal mit erhobenem Grün. 'Das ist kein Sieg', sagte sie am Saalausgang zur Presse. 'Das ist der Anfang. Ab morgen weiß jeder im Rabatten: Auch eine Wurzel hat Rechte. Und ich habe einen Anwalt.'

Ob die Nutzungszeiten tatsächlich halten, darf bezweifelt werden – die Naschabteilung hat in der Verhandlung auffällig viele Nüsse verschlungen, und wer so isst, hält keine Verträge ein. Aber eines ist klar: Nach diesem Prozess wird kein Gemüse mehr stillschweigend geknabbert. Zumindest nicht ohne Protokoll.

Der Prozess wird fortgesetzt, sobald das Radieschen seine Liste vervollständigt hat. Der Unterbau berichtet live – sofern die Zugriffszeiten es zulassen.

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